Bei einem Teil unseres Sortiments besteht von Gesetzes wegen kein Widerrufsrecht: schnell verderbliche Waren wie Säfte, Saftkuren, Skyr-Drinks, Shots sowie gekühlte und tiefgekühlte Gerichte (§ 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB), sowie versiegelte Waren aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene, sofern die Versiegelung nach Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB).
Warum das so ist
Sobald verderbliche Lebensmittel an Dich ausgeliefert wurden, dürfen wir sie aus Gründen der Lebensmittelsicherheit nicht zurücknehmen und erneut verkaufen (§ 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB). Bei versiegelten, hygieneempfindlichen Produkten entfällt das Widerrufsrecht zusätzlich, sobald die Versiegelung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB).
Bitte beachten: Das gilt unabhängig davon, ob die Verpackung noch verschlossen ist oder ob Dir das Produkt geschmacklich nicht zusagt.
Wird eine Bestellung aufgrund einer Nichtannahme, einer Lagerfristüberschreitung oder weil der Empfänger nicht unter der Adresse gefunden werden konnte unbrauchbar, liegt das Risiko bei Dir. Das gilt auch bei erteilter Abstellgenehmigung oder Zustellung an Nachbarn. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Nachlieferung.
Weitere Informationen
Ausführliche Details findest Du in unseren AGB (https://livefresh.de/policies/terms-of-service) sowie in unserer Widerrufsbelehrung (https://livefresh.de/policies/refund-policy).