Der Grund ist rechtlicher, nicht gesundheitlicher Natur: Lebensmittel für Kinder unter 4 Jahren unterliegen speziellen gesetzlichen Anforderungen (z.B. an Zusammensetzung und Kennzeichnung), nach denen unsere Minisäfte nicht rezeptiert und geprüft sind. Deshalb dürfen wir sie nicht für diese jüngere Altersgruppe bewerben oder empfehlen.
Bedeutet das, ein jüngeres Kind darf den Saft nicht trinken?
Das bedeutet nicht automatisch, dass ein jüngeres Kind den Saft nicht trinken darf – wir dürfen dazu als Hersteller nur keine offizielle Empfehlung aussprechen. Bei Unsicherheit empfehlen wir, die Zutatenliste zu prüfen und im Zweifel Rücksprache mit dem Kinderarzt / der Kinderärztin zu halten.